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Rechtliche Bestimmungen & ASTAG-Standard

ASTAG AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen und Beförderungsrichtlinien der Luzerner Transporte GmbH basierend auf den Standards des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands (ASTAG).

ASTAG AGB & Transportbestimmungen

Rechtssichere und transparente Rahmenbedingungen für Gütertransporte, Logistikdienstleistungen und Express-Lieferungen in der Schweiz.

Konformität

100% ASTAG-Standard

Schweizer Nutzfahrzeugverband

Sämtliche Gütertransporte, Komplett- und Teilladungen werden strikt nach den Qualitäts- und Sicherheitsrichtlinien der ASTAG durchgeführt.

Gültig für die gesamte Schweiz & Region Luzern
Preistransparenz

Fairer GU-Tarif

Inkl. LSVA & Treibstoffzuschlag

Kalkulationen basieren auf Gewicht, Volumengewicht und Distanz. Alle gesetzlichen Abgaben wie LSVA werden transparent ausgewiesen.

Keine versteckten Zusatzkosten oder Aufpreise
Rechtssicherheit

Schweizer OR & ASTAG

Klare Haftungsregelungen

Klare Regelungen zu Haftungsgrenzen, Frachtführerhaftpflichtversicherung und Pflichten bei Transport-, Be- und Entladevorgängen.

Gerichtsstand: Emmenbrücke / Luzern
RECHTSBESTIMMUNGEN & ASTAG-STANDARD

Vollständige Transportbestimmungen

Sämtliche gesetzlichen Bestimmungen und Informationen zur Beförderung im Detail.

1. Geltungsbereich & Vertragsschluss

Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Transportaufträge, Güterbeförderungen, Express-Lieferungen sowie zusammenhängenden Logistikdienstleistungen der Luzerner Transporte GmbH innerhalb der Schweiz und im grenzüberschreitenden Verkehr.

Soweit nichts Abweichendes schriftlich vereinbart wurde, bilden die Richtlinien des Schweizerischen Nutzfahrzeugverbands ASTAG sowie das Schweizerische Obligationenrecht (OR, Art. 440 ff.) die verbindliche Grundlage jedes Transportvertrags. Mit Erteilung eines Transportauftrags erkennt der Auftraggeber diese Bestimmungen vollumfänglich an.

2. GU-Tarif & Preisberechnung

Die Frachtberechnung erfolgt auf der Grundlage des offiziellen Güterverkehrs-Unternehmer Tarifs (GU-Tarif) der ASTAG:

  • Frachtpflichtiges Gewicht: Bruttogewicht oder Volumengewicht (1 m³ = 333 kg), je nachdem, welcher Wert höher ist.
  • LSVA-Zuschlag: Gesetzliche Schwerverkehrsabgabe des Bundes wird transparent ausgewiesen.
  • Treibstoffzuschlag: Tagesaktueller Dieselzuschlag gemäss ASTAG-Treibstoffindex.

3. Pflichten des Auftraggebers & Verpackung

Der Auftraggeber trägt die Verantwortung für die ordnungsgemässe und transportsichere Verpackung des Frachtguts sowie die genaue Deklaration der Güter.

Das Transportgut muss so verpackt sein, dass es vor Verlust und Beschädigung beim Transport geschützt ist. Gefährliche Güter (ADR/SDR) müssen bei Auftragsvergabe zwingend deklariert werden.

4. Be- und Entladung, Standzeiten & Zufahrt

Sofern nicht anders vereinbart, obliegt das Be- und Entladen dem Auftraggeber bzw. Empfänger. Das Transportfahrzeug muss ungehindert an die Lade- und Entladestelle zufahren können.

In den Frachtraten sind angemessene Lade- und Entladezeiten inbegriffen. Überschreitungen der kostenlosen Ladezeit aufgrund fehlender Papiere oder Verzögerungen vor Ort werden als Standzeit verrechnet.

5. Haftung & Frachtführerversicherung

Die Haftung der Luzerner Transporte GmbH richtet sich nach den Bestimmungen des Schweizerischen Obligationenrechts (OR Art. 447 ff.) und den ASTAG-Beförderungsbedingungen.

Der Frachtführer haftet für Schäden, die zwischen der Übernahme und der Ablieferung des Gut entstehen. Für hochwertige Güter empfehlen wir den Abschluss einer zusätzlichen Transportversicherung.

6. Schadenanzeige & Rügefristen

Schäden oder Verlust von Gütern müssen zwingend auf dem Frachtbrief / Lieferschein bei der Übergabe vermerkt werden. Äußerlich erkennbare Schäden sind sofort bei Ablieferung schriftlich vorzubehalten.

Nicht sofort erkennbare Schäden sind innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung der Luzerner Transporte GmbH schriftlich anzuzeigen.

7. Zahlungsbedingungen & Pfandrecht

Rechnungen für Transport- und Logistikdienstleistungen sind, sofern nicht anders vereinbart, innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum rein netto ohne Abzüge zahlbar.

Zur Sicherung aller aus dem Transportvertrag entstehenden Ansprüche steht der Luzerner Transporte GmbH an den in ihrem Besitz befindlichen Gütern ein gesetzliches Pfandrecht gemäss OR Art. 444 zu.

8. Anwendbares Recht & Gerichtsstand

Auf alle Rechtsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und der Luzerner Transporte GmbH ist ausschliesslich Schweizerisches Recht anwendbar.

Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Emmenbrücke / Luzern (Kanton Luzern, Schweiz).